Historie des Zweckverbandes zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 und der darin im § 2 Abs. 2 enthaltenen Regelung, wonach die Versorgung mit Wasser und die schadlose Abwasserableitung und -behandlung zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehören, erfolgte durch die Gremien (Stadt-und Gemeinderäte) von 31 Kommunen die Beschlussfassung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie der ersten Verbandssatzung des Zweckverbandes.
Zielstellung der Gemeinden war es, dass die genannten Aufgaben im Interesse einer größtmöglichen Wirtschaftlichkeit und hohen Effektivität durch über die Gemeindegrenzen hinausgehende kom-munale Zusammenarbeit erfüllt werden soll.
Mit der Genehmigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages und der ersten Verbandssatzung am 26.09.1991 durch die damalige Aufsichtsbehörde dem Landratsamt Torgau wurde der Zweckverband gegründet.
Somit bestand eigentlich die rechtliche Voraussetzung, die Aufgabenübernahme der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von den ehemals in der DDR zuständigen volkseigenen Betrieben (VEB WAB Leipzig) vorzunehmen.
Es dauerte jedoch noch einige Jahre bevor die anlagentechnische und vermögensrechtliche Zuord-nung vom ehemaligen bezirklichen volkseigenen Betrieb und nunmehr gegründeter GmbH auf die jeweiligen Zweckverbandes abgeschlossen werden konnte.
Mit Abschluss des Teilbetriebsübertragungsvertrages zwischen dem Verband der Anteilseigener an der WAB Leipzig GmbH und dem Zweckverband Torgau-Westelbien am 16.12.1993 erfolgte die tat-sächliche Aufgaben-und Zuständigkeitsübertragung.
Mit Wirkung ab 01.01.1994 übernahm der Zweckverband nun aktiv für die Mitgliedsgemeinden die kommunale Grundaufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.
Zwischen der Gründung des Zweckverbandes und der aktiven Übernahme der Aufgabe bzw. in den Anfangsjahren des Verbandes änderte sich in den jeweiligen Teilaufgabenbereichen das Zuständig-keitsgebiet des Verbandes.
Während im Bereich der öffentlichen Trinkwasser auch heute noch das Gebiet der ehemaligen Gründungsgemeinden zuzüglich zwei weiterer Orte durch den Zweckverband bewirtschaftet wird, erfolgte ein Reduzierung des Zuständigkeitsgebietes im Bereich der Abwasserentsorgung durch entsprechende kommunale Entscheidung einzelner Mitgliedsgemeinden.
Durch umfangreiche Gemeindezusammenschlüsse und Eingemeindungen hat sich die Zahl der ehemaligen 31 Einzelgemeinden auf nunmehr 7 Mitgliedskommunen im Bereich Trinkwasser reduziert. Die öffentliche Abwasserentsorgung wird im Gebiet von 3 Mitgliedskommunen durch den Zweckverband gewährleistet..