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Gebührenübersicht

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien hat in ihrer Sitzung am 17.11.2023 die Satzung zur 2. Änderung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung vom 24.11.2017 beschlossen.

Trinkwassergebühren

Auszug aus der aktuellen Fassung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung

Wassergebühr   

Verbrauchsgebühr   je m³ 2,20€
Grundgebühr pro Hausanschluss:      
Nenndurchfluss des Wasserzählers bis Q34 (ehem.Qn 2,5) monatlich 9,35€
  bis Q310 (ehem.Qn 6) monatlich 18,70€
  größerQ310 (ehem.Qn 6) monatlich 46,75€
Wasserabgabe an Wasserversorger (Weiterverteiler):      
Preis nach Vereinbarung      
Mietgebühren für Bereitstellung von Standrohren / Standrohrzählern:      
bis 14 Tage   Pro Tag 4,00€
    pro weiterer Tag 1,50€
    Kaution (ohne MwSt.) 250,00€

Alle genannten Gebühren sind Nettopreise, zusätzlich wird die Mehrwertsteuer für Trinkwasser von 7% erhoben.


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien hat in ihrer Sitzung am 17.11.2023 die Satzung zur 2. Änderung der Neufassung der Abasserversorgungssatzung vom 24.11.2017 beschlossen.

Abwassergebühren

Auszug aus der aktuellen Fassung der Beitrags- und Gebührensatzung

Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird je m³ 1,55€
Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird je m² 0,42€
Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Kanaleinleitungsgebühr je m³ 0,59€
Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben beträgt die Entsorgungsgebühr
zzgl. 12,50 € Einsatz- und Abfuhrpauschale
je m³ 18,34€
Für die Teilleistung Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen
zzgl. 12,50 € Einsatz- und Abfuhrpauschale
je m³ 33,31€
Grundgebühr für Abwasser    
1-Zimmer-Wohnung pro Monat 1,74€
2-Zimmer-Wohnung pro Monat 2,24€
3-Zimmer-Wohnung pro Monat 2,73€
4-Zimmer-Wohnung pro Monat 3,23€
5-Zimmer-Wohnung pro Monat 3,72€
jedes weitere Zimmer zusätzlich pro Monat 0,50€
Räume, die nicht dem Wohnen dienen, werden nach ihrer Fläche (Bezugsfläche) herangezogen:  
 je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche  pro Monat 0,09€ 
Zuschlag für Räume, in denen mit Wasser produziert oder Wasser bei Produktionsabläufen eingesetzt oder in denen vorrangig Wasser benutzt wird:
je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche pro Monat 0,19€

Die Gebühren gelten ab 01.01.2024