Gebührenübersicht
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien hat in ihrer Sitzung am 17.11.2023 die Satzung zur 2. Änderung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung vom 24.11.2017 beschlossen.
Trinkwassergebühren
Auszug aus der aktuellen Fassung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Wassergebühr
Verbrauchsgebühr | je m³ | 2,20€ | |
Grundgebühr pro Hausanschluss: | |||
Nenndurchfluss des Wasserzählers | bis Q34 (ehem.Qn 2,5) | monatlich | 9,35€ |
bis Q310 (ehem.Qn 6) | monatlich | 18,70€ | |
größerQ310 (ehem.Qn 6) | monatlich | 46,75€ | |
Wasserabgabe an Wasserversorger (Weiterverteiler): | |||
Preis nach Vereinbarung | |||
Mietgebühren für Bereitstellung von Standrohren / Standrohrzählern: | |||
bis 14 Tage | Pro Tag | 4,00€ | |
pro weiterer Tag | 1,50€ | ||
Kaution (ohne MwSt.) | 250,00€ |
Alle genannten Gebühren sind Nettopreise, zusätzlich wird die Mehrwertsteuer für Trinkwasser von 7% erhoben.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien hat in ihrer Sitzung am 17.11.2023 die Satzung zur 2. Änderung der Neufassung der Abasserversorgungssatzung vom 24.11.2017 beschlossen.
Abwassergebühren
Auszug aus der aktuellen Fassung der Beitrags- und Gebührensatzung
Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird | je m³ | 1,55€ |
Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird | je m² | 0,42€ |
Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Kanaleinleitungsgebühr | je m³ | 0,59€ |
Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben beträgt die Entsorgungsgebühr zzgl. 12,50 € Einsatz- und Abfuhrpauschale |
je m³ | 18,34€ |
Für die Teilleistung Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen zzgl. 12,50 € Einsatz- und Abfuhrpauschale |
je m³ | 33,31€ |
Grundgebühr für Abwasser | ||
1-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 1,74€ |
2-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 2,24€ |
3-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 2,73€ |
4-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 3,23€ |
5-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 3,72€ |
jedes weitere Zimmer zusätzlich | pro Monat | 0,50€ |
Räume, die nicht dem Wohnen dienen, werden nach ihrer Fläche (Bezugsfläche) herangezogen: | ||
je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche | pro Monat | 0,09€ |
Zuschlag für Räume, in denen mit Wasser produziert oder Wasser bei Produktionsabläufen eingesetzt oder in denen vorrangig Wasser benutzt wird: | ||
je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche | pro Monat | 0,19€ |