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Erhöhung der Mahngebühren

Der Zweckverband Torgau-Westelbien macht alle Zahlungspflichtigen darauf aufmerksam, dass für Forderungen mit einer Fälligkeit nach dem 01. Januar 2026 ab sofort höhere Mahngebühren anfallen werden.

Nach der Satzung zur 2. Änderung der Neufassung der Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien vom 29. November 2019 werden ab dem 01. Januar 2026 für die 1. Mahnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € und für die 2. Mahnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € berechnet.

Um eine reibungslose Zuordnung von Einzahlungen zu garantieren, sollte bei Überweisungen die auf dem Gebührenbescheid ausgewiesene Kunden-Nr. DXXXXX angegeben werden. Kann keine Zuordnung der Einzahlung erfolgen, erfolgt eine Rückbuchung der Zahlung und das Mahnverfahren wird eingeleitet.

Um Zahlungsrückstände zu vermeiden, können Sie gern am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. SEPA-Lastschriftmandate können auf unserer Homepage unter „Formulare/Anträge“ heruntergeladen und ausgefüllt an unseren Verband zurückgeschickt werden.