1. Änderung Verwaltungskostensatzung - 29.11.2019

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 4 von 6 Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr €/ % des Gegenstandswertes 7. Erteilung von Installationsgenehmigungen (Installateurausweis) auch Mehrfertigungen und Verlängerungen 25,00€ 8. Erteilung von Leitungsauskünften sofern der Antragsteller nicht nach § 4 des SächsVwKG befreit ist 8.1. bei digitaler Leitungsauskunft auf Datenträgern (zzgl. Kosten des Datenträgers) oder per E-Mail-Versand 20,00€ 8.2 bei zusätzlicher Ausgabe als Papier bis DIN A 4 nach 8.1 + 1.5 8.3. bei Ausgabe als Papier bis DIN A 3 nach 8.1 + 1.6 8.4 bei Ausgabe als Papier über DIN A 3 bis A 0 nach 8.1 + 5,00€ je Blatt 9. Bearbeitung von Anträgen auf Absetzung von Abwassergebühren 9.1 Antragsbearbeitung und Genehmigung 10,00€ 9.2. Abnahme des Einbaues eines Unterzählers 25,00€ 9.3. zusätzlich je beanstandeter örtlicher Prüfung 10,00€ 10. Überprüfung und / oder Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen 10.1. Dezentralen Anlagen (biologischen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) 25,00€ 10.2. bei Direktanschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation 25,00€ 10.3. zusätzlich bei beanstandeter Vorabnahme 10,00€ 11. Aufwandsersatz für eine Probeentnahme aus Kleinkläranlagen und/ oder Einleitstellen und deren Untersuchen 50,00€ je Probenahme und Anlage zzgl. der Kosten für Untersuchen der Parameter CSB, N. P. pH-Wert: je 25,00€ 12. Aufwandsersatz je ermittelten Fehlanschluss 50,00€ je Stunde 13. Aufwendungen im Zusammenhang mit der sich aus der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen nach § 6 Abs. 1 AbwaG bzw. § 8 Abs. 1 SächsAbwaG ergebenen notwendigen Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter 10,00€ je abgabepflichtiges Grundstück 14. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren gemäß Kostenverzeichnis des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweiligen Fassung 14.1. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren 14.1.1. 1. Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG 5,00€ 14.1.2. 2. Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG 10,00€ 14.2. Besondere Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren 14.2.1. Aufwandspauschale für gesondert erforderlicher Mieterinformation bei Sperrungsandrohung wegen Nichtzahlung offener Gebührenforderungen gemäß § 20 SächsVwVG 25,00€ 14.2.2. Aufwandspauschale zur Sperrung eines Anschlusses wegen Zahlungsverzuges (§10 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung/ § 33 Abs. 2 AVBWasserV) gemäß § 198 SächsVwVG 50,00€ 14.2.3. Aufwandspauschale zur Wiederinbetriebsetzung eines Anschlusses nach Sperrung wegen Zahlungsverszug (§ 10 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung/§ 33 Abs. 3 AVBWasserV) gemäß § 19 SächsVwVG 50,00€

RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==