1. Änderung Verwaltungskostensatzung - 29.11.2019

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 3 von 6 § 1 - Änderungen Die Anlage zu §3 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: Kostenverzeichnis Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr €/ % des Gegenstandswertes 1. Allgemeine Amtshandlungen und Leistungen 1.1. Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und dergleichen, die der Zweckverband selbst erstellt hat 1,00€ pro Seiten, je Beglaubigung jedoch mindestens 10,00 € 1.2. Einsichtgewährung in Akten und amtliche Bücher, soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird 1,00€ je Aktenseite oder Buchseite mindestens jedoch 10,00€ 1.3. schriftliche Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern, die der Zweckverband selbst erstellt hat 1,00 € je Aktenseite oder Buchseite mindestens jedoch 10,00 € 1.4. Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden können) Grundgebühr je angefangene Seite DIN A4: 5,00€je weitere Seite DIN A4: 2,50€ 1.5. Kopien von Schriftstücken und unbeglaubigten Auszügen aus Karten bis DIN A 4 0,50 € je Seite (in schwarzweiß)1,00€ je Seite (in Farbe) 1.6. Kopien von Schriftstücken und unbeglaubigten Auszügen aus Karten größer als DIN A 4 – DIN A 3 0,75 € je Seite (in schwarzweiß)1,25€ je Seite (in Farbe) 2. Bearbeitung von Anträgen und Erteilung von Genehmigungen zur Wasserversorgung 2.1. zu einer Bauvoranfrage 20,00€ 2.2. zu einem Versorgungsantrag 2.2.1. bis zu einer Anschlussgröße von DN 50 25,00€ 2.2.2. bis zu einer Anschlussgröße von DN 100 35,00€ 2.2.3 über einer Anschlussgröße von DN 100 50,00€ Bearbeitung von Anträgen und Erteilung von Genehmigungen zur Abwasserentsorgung 3.1. zu einer Bauvoranfrage 20,00 € 3.2. zu einem Entsorgungsantrag 3.2.1. pro Anschlusskanal bei einer Nennweite des Anschlusskanals bis 200 mm 25,00€ 3.2.2 pro Anschlusskanal bei einer Nennweite des Anschlusskanals über 200 mm bis 300 mm 35,00€ 3.2.3. pro Anschlusskanal bei einer Nennweite des Anschlusskanals über 300 mm 50,00€ 3.3. Bearbeitung von Anträgen zur Entsorgung mit Entscheidung zur dezentralen Entsorgung 25,00€ 4. Ablehnung eines Antrages nach der lfd. Nr. 2 und 3 ein Vierteil der für die Amtshandlung festzusetzenden Gebühr 5. Rücknahme des Antrages zu der lfd. Nr. 2 und 3, bevor die Amtshandlung beendet ist Die Hälfte der für die Amtshandlung festzusetzenden Gebühr 6. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf ‘ Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde 16,67 % der sonst fälligen Gebühr

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