Abwassersatzung - 24.11.2017

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 28 von 38 § 45 Grundgebühr (1) Die Grundgebühr beträgt für eine 1 - Zimmer-Wohnung 1,65 €/Monat 2 - Zimmer-Wohnung 2,12 €/Monat 3 - Zimmer-Wohnung 2,59 €/Monat 4 - Zimmer-Wohnung 3,06 €/Monat 5 - Zimmer-Wohnung 3,53 €/Monat und für jedes weitere Zimmer 0,47 €/Monat zusätzlich. (2) Als Wohnung gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte und geeignete Räume, die entweder nach ihrer Anordnung (Wohnungsabschlusstür) oder, falls eine Wohnungsabschlusstür fehlt, nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Als Mindestausstattung müssen eine Koch- und Waschgelegenheit sowie wenigstens die Mitbenutzungsmöglichkeit eines Etagen- oder Außenaborts gegeben sein. Räume, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung der Wohnung zuzuordnen, in der die genannten Bedürfnisse befriedigt werden. Bei der Zahl der Zimmer werden Küche, Bad, WC, Speisekammer, Flure und dergleichen nicht mitgerechnet. Wohnräume mit offener Küche sind jedoch nicht als Küche zu bewerten. Die Größe der Räume ist im Übrigen nicht von Bedeutung. (3) Räume, die nicht zu Wohnungen nach Abs. 2 gehören, werden, auch wenn sie dem Wohnen dienen, nach ihrer Fläche (Bezugsfläche) herangezogen. Die Bezugsfläche wird nach den Innenmaßen der Grundflächen der jeweiligen Räume im jeweiligen Geschoss ermittelt; Verkehrsflächen, Treppenhäuser, Aufzüge usw. werden einbezogen. Soweit Verkehrsflächen Treppenhäuser, Aufzüge usw. sowohl dem Zugang zu Wohnungen und Wohnräumen im Sinne von Abs. 1 und 2 als auch zu sonstig genutzten Räumen im Sinne des Satzes 1 dienen, werden sie der Bezugsfläche zur Hälfte zugerechnet. Die Grundgebühr beträgt je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche 0,09 € / Monat. Für Räume, in denen mit Wasser produziert oder Wasser bei den Produktionsabläufen eingesetzt oder in denen vorrangig Wasser benutzt wird ( z.B. Küchen, Bäder, Duschen, Waschräume, Toiletten, Waschküchen ), wird je angefangene 20 Quadratmeter ein Zuschlag von 0,18 €/ Monat erhoben.

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