Verwaltungskostensatzung vom 11.12.2006

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 6 von 8 Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr €/ % des Gegenstandswertes 9. Zwischenzähler zum Nachweis der nichtgebührenpflichtigen Abwassermenge 9.1. Antragsbearbeitung und Genehmigung 5 € 9.2. Abnahme des Einbaues 15 € 9.3. zusätzlich je beanstandeter örtlicher Prüfung 5 € 10. Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen 10.1. Bei biologischen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben 20 € 10.2. Bei Direktanschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation 10 € 10.3. Zusätzlich je beanstandeter Vorabnahme 5 € 11. Begutachtung alter Kleinkläranlagen und abflussloser Sammelgruben 20 € 12. Aufwandsersatz für eine Probeentnahme aus Kläranlagen und Untersuchung 100 € 13. Aufwandsersatz je ermittelten Fehlanschluss 50 € je Stunde 14. Aufwendungen im Zusammenhang mit der sich aus der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen nach § 6 Abs.1 AbwaG bzw. § 8 Abs. 1 SächsAbwaG ergebenen notwendigen Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter 5 € je abgabepflichtiges Grundstück 15. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren gemäß Kostenverzeichnis des Sächsischen Verwaltungsvoll- treckungsgesetzes in der jeweiligen Fassung 16 Schreibgebühren 16.1. Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhand-lungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Fotokopien, durch Ablichtungen hergestellt werden können) die auf Auftrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 0,50 € je Seite 16.2. Kopien von Schriftstücken und unbeglaubigten Auszügen aus Karten 16.2.1. bis DIN A4 0,20 € je Seite 16.2.2. größer als DIN A4 - DIN A3 0,25 € je Seite Torgau, den 11.12.2006 gez. Staude Verbandsvorsitzende

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